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Anhänger mit Tempo 100: was für die Reifen gilt

Redaktion Reifeninspektor · Zuletzt geprüft: · 4 Min. Lesezeit

Die Kurzantwort

Ein Pkw mit Anhänger darf auf Autobahnen grundsätzlich 80 km/h fahren. Mit Tempo-100-Zulassung sind 100 km/h erlaubt, wenn die Reifen des Anhängers bei der Fahrt jünger als sechs Jahre sind und mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) tragen. Sind sie älter, gilt wieder Tempo 80, auch mit Plakette.

Sie haben einen Wohnwagen oder Anhänger mit der Tempo-100-Plakette und wollen in den Urlaub? Dann lohnt vor der Abfahrt ein Blick auf die Reifen. Die Plakette allein reicht nämlich nicht: Die Reifen müssen jung genug sein und den richtigen Geschwindigkeitsindex haben.

Die Grundregel: 80 km/h

Nach § 18 Abs. 5 StVO dürfen Personenkraftwagen mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen höchstens 80 km/h fahren, auch unter günstigsten Umständen. Das gilt ebenso für Wohnmobile und Lastkraftwagen mit Anhänger.

Die Ausnahme: Tempo 100

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt für Pkw mit Anhänger und für andere Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, unter anderem:

  • Das Zugfahrzeug hat ein Antiblockiersystem, in der Verordnung „automatischer Blockierverhinderer“ genannt.
  • Der Anhänger darf im Verhältnis zur Leermasse des Zugfahrzeugs nicht zu schwer sein. Die Verordnung nennt dafür Faktoren je nach Anhänger, etwa 0,8 für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern.
  • Die zuständige Behörde hat die 100 km/h in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
  • Die gesiegelte Tempo-100-Plakette ist hinten am Anhänger angebracht.

Was für die Reifen gilt

§ 3 der Verordnung ist eindeutig: Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre sein, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum. Und sie müssen mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L gekennzeichnet sein, das steht für 120 km/h.

Entscheidend ist der Tag der Fahrt, nicht der Tag der Abnahme. Ein Reifen, der bei der Eintragung zwei Jahre alt war, kann vier Jahre später zu alt sein.

Wenn die Reifen zu alt sind

Nach § 6 der Verordnung richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder nach der StVO, sobald die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind. Mit zu alten Reifen gilt also Tempo 80, auch wenn die Plakette noch am Anhänger klebt.

So lesen Sie das Reifenalter

Das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke, als vierstellige Zahl. „1421“ heißt 14. Woche 2021. Ein solcher Reifen ist ab der 14. Woche 2027 sechs Jahre alt. Mehr dazu im Ratgeber DOT-Nummer und Reifenalter. Den Geschwindigkeitsindex finden Sie hinter dem Lastindex, etwa „88L“. Was die Buchstaben bedeuten, erklärt der Ratgeber Last- und Geschwindigkeitsindex.

Gerade Wohnwagen stehen oft monatelang und fahren wenig. Laut dem Wikipedia-Artikel Autoreifen altert Reifengummi aber auch, wenn das Fahrzeug steht. Viel Profil heißt deshalb nicht, dass der Reifen noch jung genug ist.

Neue Reifen für den Anhänger

Neue Reifen suchen Sie am besten nach der Größe von der Reifenflanke oder aus den Fahrzeugpapieren des Anhängers. Achten Sie auf den Geschwindigkeitsindex L oder höher. Wo die Größe steht, erklärt der Ratgeber Reifengröße lesen.

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Häufige Fragen zu Anhängerreifen und Tempo 100

Wie alt dürfen Reifen am Tempo-100-Anhänger sein?

Jünger als sechs Jahre, und zwar zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt. Das regelt § 3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO.

Welchen Geschwindigkeitsindex brauchen die Reifen?

Mindestens L, das steht für 120 km/h.

Was passiert, wenn die Reifen älter als sechs Jahre sind?

Dann gelten die Voraussetzungen der Verordnung nicht mehr, und es gilt wieder die Höchstgeschwindigkeit nach der StVO, für Pkw mit Anhänger also 80 km/h.

Gilt die Sechs-Jahres-Grenze auch ohne Tempo-100-Zulassung?

Die Grenze steht in der Tempo-100-Verordnung und gilt für Fahrten mit 100 km/h. Ein allgemeines gesetzliches Höchstalter für Reifen gibt es in Deutschland laut Wikipedia nicht.

Rechtsstand . Die Angaben zu Gesetzen und Vorschriften haben wir an diesem Tag geprüft. Regeln können sich jederzeit ändern – maßgeblich ist immer die aktuell gültige Fassung, zum Beispiel hier im amtlichen Text.

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